IRG Steiermark nimmt Stellung zur Berichterstattung über nicht anerkannte Moschee in Graz
Die Islamische Religionsgemeinde Steiermark nimmt zur aktuellen Berichterstattung über die sogenannte „Masjid al İhsan“ in Graz wie folgt Stellung:
Der betreibende Verein ist keine Gemeinde der Islamischen Glaubensgemeinschaft in Österreich (IGGÖ). Für den aktuellen Standort wurde vor kurzer Zeit ein Antrag auf eine Genehmigung durch die Religionsgesellschaft eingebracht, der sich derzeit in Prüfung befindet. Eine Erledigung liegt nicht vor.
Nichtsdestotrotz ist es uns ein Anliegen anzuführen, dass die in mehreren Medien vermittelte Darstellung einer „Moschee im Keller“ nicht zutreffend ist: Die Räumlichkeiten befinden sich im Erdgeschoss eines Gebäudes in Graz und verfügen über einen eigenen straßenseitigen Zugang. Entgegen anderslautender Berichterstattung enthält der entsprechende Mietvertrag, welcher der IRG Steiermark übermittelt wurde, eine explizite Vereinbarung, dass die Räume als Gebetssätte genutzt werden dürfen.
Appell an die Medien: Verantwortungsvoll und sorgfältig berichten
Aus diesem Anlass ruft die IRG Steiermark Medien ausdrücklich dazu auf, Quellen sorgfältig zu prüfen und präzise zu berichten. Ungenaue oder polarisierende Darstellungen tragen zur Stigmatisierung tausender muslimischer Mitbürgerinnen und Mitbürger in der Steiermark bei und setzen die vielen Moscheen, die rechtskonform und transparent arbeiten, unter Generalverdacht. Solche Berichte verstärken zudem antimuslimischen Rassismus, was sich insbesondere in den Kommentarspalten auf sozialen Medien zeigt.
Verantwortungsbewusster Umgang mit religiösen Einrichtungen
Der aktuelle Fall unterstreicht die Bedeutung gesetzlich anerkannter Strukturen und einer engen Zusammenarbeit mit den Behörden. Die IRG Steiermark engagiert sich kontinuierlich dafür, unkontrollierte potentielle Parallelstrukturen zu verhindern und Gemeinden in transparente, rechtsstaatliche Prozesse einzubinden.