Q&A - Kopftuchverbot
Das angekündigte Kopftuchverbot für Mädchen unter 14 Jahren wirft zahlreiche rechtliche, pädagogische und gesellschaftliche Fragen auf. Viele Familien, Schülerinnen und Schulen sind derzeit verunsichert und suchen nach Orientierung. Die Islamische Glaubensgemeinschaft in Österreich verfolgt die Entwicklungen daher sehr aufmerksam und prüft die rechtlichen Rahmenbedingungen sorgfältig. Dazu finden Gespräche mit JuristInnen statt und es werden Gutachten eingeholt. Auch rechtliche Schritte werden vorbereitet, so wie bereits beim früheren Kopftuchverbot, das vom Verfassungsgerichtshof aufgehoben wurde. Nach diesem VfGH-Erkenntnis sind die verfassungsrechtlichen Hürden für pauschale Verbote sehr eng, insbesondere im Hinblick auf Gleichheit, Religionsfreiheit und das Kindeswohl.
Gleichzeitig ist es der IGGÖ ein wichtiges Anliegen, die Auswirkungen der aktuellen Debatte auf Kinder und Jugendliche ernst zu nehmen. In dieser Situation braucht es Besonnenheit, Empathie und verantwortungsvolle Kommunikation. Auch an den Schulen stellen sich derzeit viele praktische Fragen: Für das Sommersemester sind sogenannte Aufklärungsgespräche vorgesehen, die alters- und schulstufengerecht informieren, sensibilisieren und Missverständnissen vorbeugen sollen.
Als gesetzlich anerkannte Religionsgemeinschaft vertritt die IGGÖ die Interessen von MuslimInnen in Österreich und setzt sich dafür ein, dass die Rechte, die Würde und die Religionsfreiheit aller Betroffenen gewahrt bleiben. Wenn Gesetze diese Rechte betreffen oder möglicherweise einschränken, prüft die IGGÖ die Situation sorgfältig und unterstützt Familien durch Informationen, rechtliche Orientierung und seelsorgerische Begleitung.
Die folgenden Fragen und Antworten sollen einen Überblick über die wichtigsten rechtlichen, schulischen und gesellschaftlichen Aspekte des Themas geben und Orientierung in einer aktuell komplexen Situation bieten.
Für SchülerInnen
Darf mir jemand mein Kopftuch einfach abnehmen?
Nein. Niemand darf dir jemals dein Kopftuch einfach herunterreißen oder mit Gewalt abnehmen. Das gilt auch nach dem 1. September 2026.
Dein Körper, deine Würde und dein Glaube müssen respektiert werden.
Auch in der Schule darf dich niemand beschimpfen, unter Druck setzen oder schlecht behandeln, weil du ein Kopftuch trägst.
Wenn so etwas passiert, ist das nicht in Ordnung. Sprich dann bitte mit deiner Familie oder einer Vertrauensperson. Du kannst dich auch immer an die IGGÖ wenden.
Was kann ich tun, wenn ich mich wegen der Diskussion über Kopftücher verunsichert oder traurig fühle?
Viele Mädchen fühlen sich mit ihrem Kopftuch sehr verbunden. Für manche ist es ein wichtiger Teil ihres Glaubens, für andere auch ein Teil ihrer Persönlichkeit und Identität.
Wenn dich die Diskussion darüber verunsichert oder traurig macht, ist das verständlich.
Du musst mit diesen Gefühlen nicht allein bleiben.
Du kannst darüber sprechen, zum Beispiel mit:
- deiner Familie
- einer Lehrerin oder einem Lehrer
- der Schulpsychologin
- einer Vertrauensperson
- der IGGÖ
Wichtig ist, dass du dich verstanden, respektiert und unterstützt fühlst.
Was bedeutet die aktuelle Diskussion über das Kopftuch für Schülerinnen?
Im Moment ändert sich für Schülerinnen noch nichts. Du darfst dein Kopftuch weiterhin tragen. Nach den aktuellen Plänen soll das Gesetz ab dem Schuljahr 2026/27 (ab 1. September 2026) gelten.
Danach kann es sein, dass die Schule mit deinen Eltern und dir Gespräche führt. Wichtig ist: ohne Beisein deiner Eltern darf die Schule nicht mit dir über dein Kopftuch sprechen.
Wen betrifft das angekündigte Gesetz?
Nach dem derzeit geplanten Gesetz soll es für Mädchen unter 14 Jahren gelten.
Das bedeutet: Ab deinem 14. Geburtstag darf es zu keinen Gesprächen wegen deines Kopftuchs kommen. Du darfst selbst und ohne Einfluss entscheiden, ob du ein Kopftuch tragen möchtest oder nicht.
Wichtig ist auch: Das Gesetz wird von JuristInnen rechtlich geprüft, weil es Grundrechte wie Religionsfreiheit und Gleichbehandlung betrifft.
Wo in der Schule soll das Kopftuch dann nicht mehr getragen werden?
Das Gesetz bezieht sich auf den Aufenthalt in der Schule. Dazu gehören zum Beispiel das Klassenzimmer, die Pausenbereiche, der Schulhof und andere Räume im Schulgebäude.
Wenn Unterricht außerhalb der Schule stattfindet – zum Beispiel auf einem Ausflug oder einer Veranstaltung – darfst du dein Kopftuch tragen. Natürlich auch überall sonst in deiner Freizeit und auf dem Weg in die Schule und am Weg nachhause.
Was ist mit „Kopftuch“ im Gesetz gemeint?
Gemeint ist ein Tuch, das den Kopf und die Haare bedeckt, so wie es viele muslimische Mädchen und Frauen aus religiösen Gründen tragen.
Andere Dinge wie zum Beispiel Stirnbänder, Haarreifen, Kappen, Hüte oder Hauben fallen nicht unter diese Regelung.
Was passiert, wenn ich mit dem Kopftuch in die Schule komme?
Zuerst soll die Schule ein Gespräch mit dir und deinen Eltern führen, um die Situation gemeinsam zu besprechen und Fragen zu klären.
Wichtig ist: Dein Schulalltag darf sich dadurch nicht verändern. Du darfst weiterhin am Unterricht teilnehmen, in den Pausen mit deinen SchulkollegInnen sein und bei allen Schulaktivitäten mitmachen.
Niemand darf dich deshalb vom Unterricht ausschließen, wegschicken oder anders behandeln.
Gespräche sollen ruhig, respektvoll und ohne Druck geführt werden.
Wenn du und deine Eltern negative Erfahrungen macht, wendet euch bitte an die IGGÖ.
Darf eine Lehrerin oder ein Lehrer mir sagen: „Nimm dein Kopftuch ab“?
Das Gesetz sieht vor, dass Schulen in so einer Situation zuerst Gespräche führen und die Situation melden, zum Beispiel an die Schulleitung oder die Bildungsdirektion.
Es geht also nicht darum, Kinder unter Druck zu setzen, sondern zuerst über die Situation zu sprechen.
Muss ich Angst vor Strafen haben?
Nein. Für dich als Schülerin gibt es keine Strafe.
Selbst wenn es später zu einem Verfahren kommen sollte, betrifft das nur die Eltern – und auch das erst nach mehreren Gesprächen.
Außerdem handelt es sich dabei um Verwaltungsverfahren, die rechtlich überprüft werden können. Viele JuristInnen gehen davon aus, dass solche Verfahren oft ausgesetzt werden, solange Gerichte prüfen, ob das Gesetz mit den Grundrechten vereinbar ist.
Du musst dir darüber keine Sorgen machen.
Was ist, wenn ich mein Kopftuch trotzdem tragen möchte?
Viele Mädchen fühlen sich mit ihrem Kopftuch sehr verbunden und möchten es weiterhin tragen.
Wenn du dich so fühlst, ist wichtig zu wissen:
- Du hast das Recht, respektvoll behandelt zu werden.
- Niemand darf dich beleidigen oder diskriminieren.
- Deine Familie kann sich rechtlich beraten lassen, wenn sie Fragen zum Gesetz hat.
Die IGGÖ begleitet Familien in dieser Situation mit Information, Beratung und seelsorgerischer Unterstützung.
Für Eltern und Erziehungsberechtigte
Ab wann gilt das Verbot und was müssen wir als Eltern jetzt tun?
Ab 1. September 2026 gilt das Verbot.
Gilt das Verbot auch an islamischen Privatschulen?
Ja.
Was passiert beim ersten Vorfall in der Schule?
Es findet ein Gespräch mit der Schulleitung statt.
Müssen wir das Gespräch mit der Schulleitung wahrnehmen?
Ja.
Was passiert, wenn wir nicht zum Gespräch bei der Bildungsdirektion erscheinen?
Dies kann zu einer Verwaltungsstrafe führen.
Wie hoch kann die Strafe sein?
Je nach Eskalationsstufe zwischen 150 - 800 € (§ 80b SchUG)
Kann das Gespräch auch online geführt werden?
Ja.
Darf das Gespräch aufgezeichnet werden?
Nein. Das Gespräch darf nicht aufgezeichnet werden.
Prüft die IGGÖ rechtliche Schritte gegen das Gesetz?
Die IGGÖ verfolgt die Entwicklungen sehr aufmerksam und prüft die rechtlichen Rahmenbedingungen sorgfältig. Dazu finden Gespräche mit JuristInnen statt und es werden Gutachten eingeholt. Auch rechtliche Schritte werden vorbereitet, so wie bereits beim früheren Kopftuchverbot, das vom Verfassungsgerichtshof aufgehoben wurde.
Gilt das Verbot auch im islamischen Religionsunterricht?
Ja.
Gilt das Verbot auch für den häuslichen Unterricht?
Nein.