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Eheschließung

Die islamische Eheschließung (Nikāh) wird grundsätzlich durch den Ersten Imam der jeweiligen Religionsgemeinde in den Bundesländern vorgenommen.

Im Rahmen eines vorbereitenden Erstgesprächs werden offene Fragen geklärt und die Rahmenbedingungen für die Trauung besprochen. Dabei erhalten die Brautleute auch wichtige Informationen zum Ablauf der Eheschließung, zu den religiösen Voraussetzungen sowie zu den erforderlichen Unterlagen.

Bitte beachten Sie, dass die standesamtliche Eheschließung Voraussetzung ist. Erst danach kann die islamische Trauung durchgeführt und eine entsprechende Urkunde ausgestellt werden.

Erforderliche Unterlagen:

  • Standesamtliche Heiratsurkunde

  • Lichtbildausweise beider Partner

  • Meldezettel beider Partner

  • falls relevant: Konvertierungsbestätigung
  • Lichtbildausweise der zwei ZeugInnen

  • Nachweis über die vollumfängliche Mitgliedschaft in der IGGÖ

  • Bearbeitungsgebühr i.d.H. von € 150,-

Darüber hinaus bitten wir Sie, sich bereits im Vorfeld Gedanken über die Brautgabe (Mahr) zu machen, da diese in der islamischen Eheurkunde festgehalten wird.

Für die Vereinbarung eines Termins wenden Sie sich bitte direkt an die zuständige Religionsgemeinde