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Die Glaubenslehre der IGGÖ

Glaubensbekenntnis (Schahada)

Ich bezeuge, dass es keine Gottheit gibt außer Allah und dass Muhammad (a.s.m.) Sein Diener und Sein Gesandter ist.“ stellt den unverzichtbaren Kern des Islam dar und begründet die unverwechselbare religiöse Identität der MuslimInnen.


Hauptquellen des Islam

  • Qur’an

  • Sunna

  • Konsens der Rechtsgelehrten (Idschmāʿ)

  • Analogieschluss (Qiyās)


Die sechs Glaubensgrundsätze

Die Glaubenslehre, die von allen Rechtsschulen (mit wenigen Nuancen) vertreten wird, lautet wie folgt:

Ich glaube an Allah, an seine Engel, an seine Offenbarungsbücher, an seine Gesandten und Propheten, an die göttliche Vorsehung, an die Auferstehung nach dem Tode und an den Jüngsten Tag.


Die Fünf Säulen des Islams

Die Fünf Säulen des Islams stellen die Grundlagen der Religion dar. Sie werden für verpflichtend und verbindlich erachtet.

  • Das Glaubensbekenntnis (aš-šahāda)

  • Das rituelle Gebet (As-Salāh)

  • Die Pflichtabgabe (Az-zakāh)

  • Das Fasten im Ramadan (As-siyām)

  • Die Pilgerfahrt nach Mekkah (Al-Hadsch)


Die Islamischen Rechtsschulen

Die Rechtsschulen des Islams sind sowohl Ergebnis historischer Entwicklungen, als auch Ausdruck der Vielfalt und Vitalität der islamischen Gemeinschaft. Jede Rechtsschule spiegelt authentisch den Islam wider. Es haben sich vor allem folgende Rechtsschulen etabliert:

  • die sunnitischen Rechtsschulen (allen voran die hanafitische, malikitische, schafiitische und hanbalitische, sowie weitere Rechtsschulen, welche die vier oben genannten Hauptquellen anerkennen)

  • die Zwölfer Schia

  • die Zaiditen

  • die Ibaditen