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Mitgliedschaft

Der Islamischen Glaubensgemeinschaft in Österreich gehören alle MuslimInnen an, welche in Österreich ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt und im Melderegister bei den Angaben zum Religionsbekenntnis „Islam“ angegeben haben. Das von der Islamischen Glaubensgemeinschaft in Österreich vertretene Religionsbekenntnis ist das islamische (abgekürzt: „islam.“). Muslim*innen sind jene, die sich zum Islam bekennen. Die Mitgliedschaft bei einer anderen in der Republik Österreich gesetzlich anerkannten Kirche oder Religionsgesellschaft oder einer eingetragenen religiösen Bekenntnisgemeinschaft schließt die Mitgliedschaft zur Islamischen Glaubensgemeinschaft in Österreich aus.

Mitgliedsbeitrag

Die Ausstellung von Bestätigungen ist an die aufrechte und vollumfängliche Mitgliedschaft in der IGGÖ gebunden. Diese ist an die Bezahlung des Beitrages geknüpft. Der Beitrag beläuft sich gemäß dem Beschluss des Schurarates der IGGÖ vom 12. Dezember 2020 auf € 120 pro Jahr. Er kann jedoch durch das Beitragsbüro aufgrund besonders zu würdigender Umstände auf bis zu € 60 pro Jahr reduziert werden. Die Ermittlung der zur Festsetzung der Beitragshöhe zu würdigenden Umstände obliegt dem Beitragsbüro unter Mithilfe der Beitragspflichtigen.

Ihr Beitrag wird an das zuständige Finanzamt gemeldet und automatisch bei Ihrer Arbeitnehmerveranlagung bzw. Ihrer Einkommenssteuererklärung berücksichtigt.

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